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Stalking
Seit 2006 wird durch den § 107a StGB das beharrliche Verfolgen unter Strafandrohung gestellt. Dabei ist es egal, ob die Belästigungen persönlich oder telefonisch, über den Computer oder auf andere Weise passiert. Wir helfen Ihnen, bei der Aufspürung und bei der Beweisführung.
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Foto: Sven Schneider (aboutpixel.de)In manchen Fällen ist es erforderlich Sie vor den Tätern persönlich zu schützten. Reden Sie mit uns, wir werden Ihnen helfen.